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Herzlich willkommen beim Bildungspaket

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verschiedene Aktivitäten in Schule und Freizeit ermöglichen. Das Bildungspaket unterstützt Familien mit geringem Einkommen dabei.

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommt Ihr Kind bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert. Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe zählen:

Die große Bandbreite der Anbieter*innen und Beteiligten am Bildungspaket in Mönchengladbach finden Sie unter Anbieter*innen und Angebote. Hier stellen sich die Anbieter*innen aus den Bereichen Sport, Freizeit, Kultur und Lernförderung vor.

Möchten Sie als Verein, Institution, Initiative oder Gruppe am Bildungspaket beteiligt sein, haben Sie im Anmeldeformular die Möglichkeit, Ihr Angebot darzustellen und Kontaktdaten zu übermitteln. In der Koordinierungsstelle wird Ihr Angebot dann geprüft und in die entsprechende Rubrik eingepflegt.

Leistungsberechtigt sind Personen, die Anspruch auf Leistungen nach dem

  • SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende),
  • SGB XII (Sozialhilfe) oder
  • Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

oder auf 

  • Wohngeld oder
  • Kinderzuschlag

haben.

Die Leistungsbezieher*innen nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG erhalten die Leistungen für Bildung und Teilhabe zusammen mit den Grundleistungen bei der dafür zuständigen Stelle im Jobcenter oder im Fachbereich Soziales und Wohnen. Hier werden mit dem Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag für die Grundleistung auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe mitbeantragt. Es ist kein weiterer Antrag erforderlich. Durch die Einreichung von entsprechenden Anlagen/Nachweisen sind die gewünschten Leistungen jedoch noch zu konkretisieren.

Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger*innen erhalten die Leistungen für Bildung und Teilhabe beim Fachbereich Soziales und Wohnen. Hierfür ist die Vorlage eines Antrages und des aktuellen Leistungsbescheids für die Grundleistung erforderlich. Durch die Einreichung von entsprechenden Anlagen/Nachweisen sind die gewünschten Leistungen dann noch zu konkretisieren. Die Leistung der Lernförderung muss in diesen Fällen gesondert beantragt werden.

Wenn Sie nachrechnen möchten, ob Sie aufgrund Ihres geringen Einkommens einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie hier selber eine Prüfung Ihres Einkommens durchführen: wohngeldrechner.nrw.de

Möchten Sie aufgrund eines geringen Einkommens Ihren Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen über das SGB II prüfen lassen, wenden Sie sich bitte an das Jobcenter in Mönchengladbach oder Rheydt: jobcenter-mg.de

Aktuelle Informationen zur sozialen und kulturellen Teilhabe:

Die Leistungen für die soziale und kulturelle Teilhabe wurden von der vorherigen Sachleistung (Zahlung an die Leistungsanbieter*innen) auf die Geldleistung (Zahlung an die Familien) umgestellt. Hiernach werden monatlich pauschal 15 Euro direkt an die Familien gezahlt, wenn für leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche tatsächliche Aufwendungen entstehen im Zusammenhang mit

  1. Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
  2. Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
  3. Freizeiten.

Hierfür reicht die Vorlage eines Nachweises über entstehende Aufwendungen (z.B. Jahresrechnung eines Vereinsbeitrags) oder die Erklärung einer erziehungsberechtigten Person für Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe aus. Die Erklärung ist in den neuen Online-Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe integriert. In Papierform steht sie unter Formulare & Downloads zur Verfügung. Sie ist grundsätzlich für jeden Bewilligungsabschnitt der Grundleistungen (z.B. Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) einzureichen.

Die Umstellung auf die Pauschale erfolgte rückwirkend zum 01.01.2022, mögliche Nachzahlungen für noch nicht in Anspruch genommene Beträge erfolgen an die Familien. Zahlungen an die Leistungsanbieter*innen erfolgen künftig nicht mehr und sind durch die leistungsberechtigten Familien sicherzustellen.


Ansprechpartner*innen in der Koordinierungsstelle

Gruppenleitung
Frau Esser
Tel.: (02161) 25-3456
Zimmer 147

Koordinations- und Steuerungsaufgaben
Frau Kreutz
Tel.: (02161) 25-3436
Zimmer 518

Koordinations- und Steuerungsaufgaben
Herr Battermann
Tel.: (02161) 25-3455
Zimmer 519

Ansprechpartner*innen für Wohngeld- und Kinderzuschlagsberechtigte

Buchstabenbereich A - Bat
Frau Schneider
Tel.: (02161) 25-3802
Zimmer 133

Buchstabenbereich Bau - Dx
Frau Wyß
Tel.: (02161) 25-3630
Zimmer 132

Buchstabenbereich Dy - Har
Frau Oguz
Tel.: (02161) 25-3459
Zimmer 131

Buchstabenbereich Has - Kaq
Frau Tretowska
Tel.: (02161) 25-3803
Zimmer 130

Buchstabenbereich Kar - Mar
Frau Warmuth
Tel.: (02161) 25-3429
Zimmer 128

Buchstabenbereich Mas - Paq
Frau de Franca Rodrigues
Tel.: (02161) 25-3334
Zimmer 127

Buchstabenbereich Par - Stq
Frau Schäfer
Tel.: (02161) 25-3458
Zimmer 126

Buchstabenbereich Str - Z
Herr Rossenbach
Tel.: (02161) 25-3457
Zimmer 124

Kontakt

Bildungspaket@moenchengladbach.de

Telefonische Erreichbarkeit: mittwochs und freitags zwischen 10:00 und 12:00 Uhr

Persönliche Vorsprache: nur nach Vereinbarung

Adresse

Verwaltungsgebäude Oberstadt
Aachener Straße 2 
41061 Mönchengladbach